Treppenlift Wartung, Gewährleistung und Kosten für den Service

Wartung, Garantie und Service inklusive – viele Treppenliftanbieter werben mit umfassenden Serviceversprechen um Kunden. Von solcher Werbung sollten Sie sich allerdings nicht blenden lassen. Oft genug steht nämlich im Kleingedruckten, dass Wartung und Service nur bei bestimmten Problemen und innerhalb einer begrenzten Frist kostenfrei erfolgen. Sie sollten daher bereits vor dem Treppenlift-Kauf mit Ihrem Anbieter über Wartungs- und Serviceleistungen sprechen.

Wie bei jedem technischen Gerät ist die Wartung auch für Treppenlifte wichtig. Es ist daher unerheblich, ob Sie den Lift neu oder gebraucht gekauft, gemietet oder geleast haben. Die Garantie ist oftmals nur dann gegeben, wenn das Gerät regelmäßig gewartet wird und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.

Eine gängige Praxis ist es dabei, die Serviceleistungen für eine bestimmte Dauer in den Kaufpreis einzurechnen. Innerhalb dieser Frist sind dann tatsächlich viele Leistungen für Service und Wartung kostenfrei. Zwar haben Sie keine Garantie, dass sich der Aufpreis in jedem Fall auszahlt, in den allermeisten Fällen rechnet sich die zusätzliche Investition aber dennoch. Haben Sie den Treppenlift bezuschusst bekommen, ist es möglich, dass die Behörde Sie auch bei den Kosten für die Wartung des Treppenlifts unterstützen.

Wartungsvertrag für Ihren Treppenlift - Darauf müssen Sie achten

Tatsächlich bieten einige Treppenlifthersteller eine dauerhaft kostenlose Treppenlift-Wartung als Ausdruck und Argument der Firmenphilosophie an. Allerdings ist dies eher die Ausnahme als die Regel. Für alle anderen Eventualitäten sollten Sie daher zusätzlich zum Abschluss des Kaufvertrages einen weiteren Vertrag über Service und Wartung abschließen, der gegen die Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages die Wartungsarbeiten sicherstellt.

Meist liegt der Preis bei solchen Verträgen zwischen 70 und 130 Euro pro Jahr. Sie sollten dabei in jedem Fall in Erfahrung bringen, welche Leistungen darin enthalten sind und welche Kosten anderweitige Serviceleistungen nach sich ziehen. Falls es keine außerordentlichen Probleme mit dem Treppenlift gibt, ist eine Wartung in der Regel nur einmal im Jahr notwendig.

Sind Ihnen die Wartungskosten bei Ihrem Anbieter oder Hersteller zu hoch, können Sie sich auch an Firmen wenden, die speziell auf die Wartung von Treppenliften spezialisiert sind. Diese können preisgünstiger sein, aber dennoch bietet es sich an, Angebote von verschiedenen Firmen zu vergleichen.

Ähnlich individuell wie die Preise der Treppenlifte sind auch die Kosten für die Ersatzteile. Diese variieren je nach Modell und Hersteller erheblich, genauso wie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Freie Service-Werkstätten sind zwar oft günstiger als die Vertragshändler der großen Treppenliftanbieter, halten aber nicht in jedem Fall jedes Ersatzteil vorrätig, was zu Verzögerungen bei Reparatur und Wartung führen kann. Zudem bestehen viele Anbieter darauf, den Treppenlift bei einem Vertragspartner warten zu lassen, da ansonsten die Garantie verfällt.

Auch die Erreichbarkeit der Werkstatt zu ungünstigen Zeiten, etwa in den Abendstunden, am Wochenende oder an Feiertagen, gilt es zu berücksichtigen. Werden Fahrtkosten einzeln abgerechnet, oder sind diese bereits im Preis für die Wartung enthalten? Diese Fragen sollten Sie abklären, bevor Sie einen Servicevertrag für die Wartung ihres Treppenlifts abschließen.

Gewährleistung und Garantie - Regelung und Unterschiede

Im Schadensfall ist eine umfassende Gewährleistung mindestens genauso wichtig wie ein zuverlässiger Service, da die Kosten einer Treppenlift-Reparatur bis in den vierstelligen Eurobereich klettern können. Sie sollten daher bereits vorab darauf achten, welche anfallenden Reparaturleistungen im Treppenlift-Angebot inbegriffen sind und welche Leistungen Sie unter Umständen extra zahlen müssen. Prinzipiell sind die Gewährleistungszeiten in Deutschland allerdings einheitlich geregelt.

Das BGB legt in den § 433 ff. die Gewährleistung auf eine Dauer von 24 Monaten fest. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht dann, wenn der Mangel bereits zur Zeit der Auslieferung bzw. Installation vorhanden war bzw. später auftritt. Dabei liegt die Beweislast während der ersten sechs Monate beim Verkäufer. Er muss schlüssig darlegen, dass er den Treppenlift ohne den aufgetretenen Mangel geliefert und installiert hat. Ab dem 7. Monat muss der Käufer dies beweisen. 

Verschleißteile wie Batterien und Akkus sind in der Gewährleistung nicht enthalten. Allerdings wird hier oft Langlebigkeit garantiert. Eine Garantie ist eine freiwillige und vom Hersteller frei gestaltbare Zusicherung. Garantiefristen können deshalb deutlich länger dauern und andere Bedingungen enthalten als die gesetzliche Gewährleistung. Achten Sie deshalb beim Kauf besonders auf die Garantieleistungen. Oft ist die Garantie an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Wahl eines bestimmten Servicebetriebes oder die Durchführung der Wartungsleistungen durch den Hersteller.


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