Beim Umzug Behörden informieren

(Aktualisiert: März 2023)

Ein Umzug kann sehr stressig sein, da sehr viele Sachen zu beachten sind, wie zum Beispiel: Welche Möbel kommen mit in die neue Bleibe, wie sollen die Wände gestaltet werden usw. Dabei kann schon mal vergessen werden, die zuständigen Behörden über den Umzug zu informieren. Dies sollte jedoch vermieden werden, denn sonst können saftige Geldbußen auf einen zukommen. An welche Behörden Sie definitiv denken müssen, wann Sie spätestens dort Bescheid geben sollten und wie das geht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Der Nachsendeauftrag der Post

Eine günstige und praktische Hilfe bei jedem Umzug ist der Nachsendeauftrag der Deutschen Post. Wird er rechtzeitig beantragt, erhält man zuverlässig seine Sendungen an die neue Adresse nachgeliefert. So geht auch die Post von jenen Absendern nicht verloren, die man versehentlich nicht über die neue Adresse informiert hat.

Der Nachsendeservice ist zwar nicht kostenlos, aber günstig – im Vergleich zu fehlgeleiteten Rechnungen und Mahnungen in jedem Fall. Die Post unterscheidet bei den Nachsendeaufträgen zwischen Privat- und Geschäftskunden. Unter Geschäftskunden werden GmbHs, AGs, KGs etc. sowie Selbständige, Behörden und öffentliche Einrichtungen verstanden. Der Service für Privatkunden beinhaltet sämtliche im Haushalt lebenden Personen, sofern sie im Auftrag angegeben werden.

Vorsicht! Ist eine Privatperson gleichzeitig Geschäftskunde – ziehen also sowohl Privathaushalt als auch das Unternehmen an die neue Adresse – müssen zwei Aufträge erteilt werden. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kann online oder in einer Postfiliale geordert werden. Entscheidet man sich frühzeitig für diese Dienstleistung, so erspart man sich unnötige Komplikationen, die unter Umständen ohne diese drohen.

Dauer und Preis des Auftrags

Die Dauer der Nachsendung kann selbst gewählt werden. Wird zunächst eine sechsmonatige Nachsendung gewählt, so kann sie später um weitere sechs Monate verlängert werden. Der Nachsendeauftrag sollte spätestens fünf Werktage vor dem Umzugstermin gestellt werden.

Leistung

Nachgeschickt werden vorrangig Briefsendungen, aber auch Streifbandzeitungen werden an die neue Adresse geliefert.

Im Inland nicht nachgesandt werden:

  • Infopost
  • Infobriefe ohne Umhüllung
  • Pressepost-Sendungen
  • Express-Sendungen

Päckchen und Pakete können im Inland gegen ein Zusatzentgelt nachgesandt werden. Ins Ausland nicht nachgeschickt werden:

  • Infopost
  • Infobriefe
  • Warensendungen
  • Werbeantworten
  • Postvertriebsstücke
  • Pressesendungen
  • Briefsendungen mit dem Zusatz ”Nachnahme” und ”Wert”
  • Pakete
  • Express-Sendungen

Beim Finanzamt ummelden

Spätestens wenn die nächste Steuererklärung ansteht, wird es akut: Nach dem Umzug sollte das Finanzamt über den neuen Wohnort informiert werden. Denn grundsätzlich ist das Finanzamt für Sie zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Steuererklärung wohnen.

Nur keine Panik, falls Sie das Ummelden beim Finanzamt nicht direkt nach dem Umzug erledigt haben. Die Ummeldung beim Finanzamt können Sie ganz schnell und unkompliziert erledigen. Im Allgemeinen gilt, dass das jeweilige Finanzamt des Wohnortes für Sie zuständig ist. Wenn Sie nur innerhalb einer Gemeinde umziehen, besteht daher nicht die Notwendigkeit, sich beim Finanzamt nach einem Umzug umzumelden. Es ist völlig ausreichend, wenn Sie in diesem Fall einfach bei der nächsten anstehenden Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse in den Antrag eintragen.

Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, liegt der Fall ein wenig anders: Sie sollten beim Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich Ihrem bisher zuständigen Finanzamt eine formlose schriftliche oder elektronische Mitteilung über Ihren Wohnortwechsel zukommen lassen. Diese sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Name
  • Ihre Steuernummer
  • Die Mitteilung über Ihre neue Anschrift

Dem neuen zuständigen Finanzamt brauchen Sie Ihre Adresse nicht gesondert mitzuteilen, denn die erhält es automatisch, wenn Sie Ihre nächste Steuererklärung dort einreichen. Einen zusätzlichen zeitaufwendigen Gang zum neuen Finanzamt, um eine Anmeldung zu tätigen, bleibt Ihnen also erspart. Bei einigen Finanzämtern können Sie sich auch online ummelden.

Kfz ummelden

Egal, ob Sie nur in die nächste Straße oder ans andere Ende Deutschlands gezogen sind, die Ummeldung Ihres Wagens sollten Sie in jedem Fall vornehmen. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen über die benötigten Unterlagen, um Ihr Fahrzeug stressfrei ummelden zu können. Auch für den Fall einer Abmeldung finden Sie hier Rat.

Änderung der Anschrift in den Zulassungsunterlagen

Sobald Sie umgezogen sind, sollten Sie schnellstmöglich auch Ihre neue Adresse in Ihrem Fahrzeugbrief und -schein eintragen lassen, denn laut § 27 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt: “Angaben zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.” Die Änderungen werden zumeist, ähnlich wie bei der Ummeldung, bei Ihrer zuständigen Gemeinde mit einem Aufkleber auf die Kfz-Dokumente übertragen. Zur Änderung Ihrer Anschrift benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung

Wenn Sie die Kontaktdaten für Ihr Firmenfahrzeug ändern lassen möchten, brauchen Sie zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie Ihre Kontaktdaten durch eine dritte Person ändern lassen wollen, weil Sie selbst verhindert sind, benötigt der Bevollmächtigte eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Außerdem muss er sowohl seinen als auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) vorlegen können. Auch im Falle einer Namensänderung, etwa durch eine Heirat, müssen Sie diese auf den Kfz-Dokumenten eintragen lassen. Eine Namens- oder Adressänderung kostet durchschnittlich 10-12 Euro.

Kfz-Ummeldung innerhalb eines Kreises

Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umziehen, sollten Sie folgende Unterlagen mit im Gepäck haben:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) oder Abmeldebestätigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung

Wenn Sie ein gewerblich genutztes Auto ummelden wollen, benötigen Sie zusätzlich den Handelsregisterauszug der betreffenden Firma oder die Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie selbst nicht dazu kommen sollten, Ihr Fahrzeug ummelden zu lassen, dann können Sie dies auch durch einen von Ihnen ausgewählten Vertreter erledigen lassen. Dazu benötigt Ihr Vertreter neben den oben aufgeführten Unterlagen außerdem:

  • Eine Vollmacht, die von Ihnen ausgestellt ist und den Vertreter zum Ummelden berechtigt
  • Den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und Sie eine Umkennzeichnung vornehmen lassen möchten, benötigen Sie die Kennzeichenschilder – also am besten mit dem Auto zur zuständigen Kfz-Stelle fahren.

Eine Umschreibung innerhalb eines Zulassungsbezirkes kostet um die 20 Euro. Wollen Sie auch neue Kennzeichenschilder, müssen Sie mit etwa 30 Euro Mehrkosten rechnen.

Kfz-Ummeldung außerhalb eines Kreises

Sollten Sie nicht nur in die Nachbarstadt im selben Kreis umziehen, sondern einen weiteren Umzug tätigen, so müssen Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Kreis anmelden. Hierzu sollten Sie mitbringen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbeschein­igung Teil I) oder Abmeldebestätigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
  • Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Fahrzeugen, fahren Sie also am besten mit dem Auto zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle, so können Sie die neuen Kennzeichenschilder auch gleich nach Ummeldung und Erstellung anbringen.

Auch hier gilt: Wenn Sie sich vertreten lassen möchten, benötigt der Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht, den eigenen, sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Bei der Ummeldung eines Firmenautos brauchen Sie außerdem einen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung. Bei einigen Behörden ist auch eines der Dokumente ausreichend. Informieren Sie sich dazu bei der zuständigen Behörde.

Nachdem Sie auf der Zulassungsstelle alle Unterlagen vorgelegt haben, wird Ihnen ein Schriftstück mit dem neuen zugeordneten Kennzeichen ausgehändigt. Mit diesem gehen Sie im Anschluss zu einem Schildermacher. Meist befinden sich diese in unmittelbarer Nähe der Prüfstellen, teilweise auch auf den Geländen der Prüfstelle selbst. Dort können Sie direkt das neue Kennzeichen pressen lassen. Mit den neuen Schildern (eins für vorne, eines für hinten) gehen Sie zurück zur Zulassungsstelle. Dort werden dann noch die neuen TÜV-Plaketten auf die Schilder geklebt. Die fertigen Schilder können Sie nun direkt am Auto anbringen und mit nagelneuem Kennzeichenschild zur neuen Adresse fahren.

In vielen Zulassungsbezirken können Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab online reservieren. Dies kostet Sie rund 25 Euro. Wenn Sie an der Zulassungsstelle selbst am Tag der Umschreibung ein Wunschkennzeichen äußern und zugeteilt bekommen, kostet Sie das ca. 15 Euro. Eine Umschreibung außerhalb eines Zulassungsbezirkes kostet um die 30 Euro. Die Kosten für neue Kennzeichenschilder belaufen sich ebenfalls auf ca. 30 Euro.

Kfz abmelden

Wenn Sie in eine Umgebung umziehen, in der Sie auch ohne Fahrzeug bequem auskommen können oder ihr stillgelegtes, schrottreifes Auto abmelden möchten, hier einige Tipps:

Für die Abmeldung kreiszugehöriger Fahrzeuge, sowie für die Abmeldung auswärtiger Fahrzeuge benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Kennzeichenschilder

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten oder einem Demontagebetrieb übergeben, sollten Sie sich unbedingt einen Verwertungsnachweis ausstelle­n lassen. Die Kosten für eine Abmeldung bei kreiszugehörigen Fahrzeugen betragen rund 5 Euro, bei auswärtigen Fahrzeugen doppelt so viel.

Feinstaubplaketten bestellen

Erhalten kann man die Feinstaubplaketten in Zulassungsbehörden, beim TÜV, der DEKRA oder ähnlichen technischen Diensten, aber auch online. Sie benötigen dafür Ihren Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigungen, um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe nachzuweisen.

Das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit einem Bußgeld von 80 € geahndet. Als Tatbestand gilt das Befahren einer Umweltzone trotz Verkehrsverbots zur Reduzierung schädlicher Luftverunreinigungen. Dies gilt nicht nur für das Befahren – die vorgeschriebene Umweltplakette ist seit April 2013 auch bei parkenden Fahrzeugen in einer Umweltzone Kontrollgegenstand. Auch ausländische Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette nachweisen. Die Plakette wird an einer gut ersichtlichen Stelle von innen an der Windschutzscheibe befestigt

Die Fahrzeuge werden anhand ihres Schadstoffausstoßes in vier Gruppen eingeteilt:

  • Die Gruppe mit dem höchsten Ausstoß bekommt keine Plakette. Dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator mit den Emissionsschlüsselnummern: Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98 Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
  • Eine rote Plakette erhalten Dieselfahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern: 25-29, 35, 41, 71
  • ­
  • Die gelbe Plakette kennzeichnet Diesel-Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 bzw. den PM1 (Partikelminderungsstufen): 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
  • Eine grüne Plakette steht bereit für Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat) und den Emissionsschlüsselnummern: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77; Diesel-Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 sowie Diesel mit Partikelfilter PM1: 49-52 ; PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70 oder PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66

Dem Einwohnermeldeamt Bescheid geben

Wenn Sie also einen Umzug innerhalb Ihrer alten Gemeinde planen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Beachten Sie, dass ihre Ummeldung innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Ihrem Einzug erfolgen muss. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, können Sie mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.

Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich mit der Meldepflicht der Gemeindemitglieder befasst. Der Begriff “Einwohnermeldeamt” ist auch unter dem Namen “Bürgerbüro” bekannt. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde nach diesen Begriffen, dann werden Sie hier schnell fündig.

Wie erfolgt die Ummeldung?

Damit die Ummeldung problemlos abläuft, müssen Sie in vielen Fällen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht zu beauftragen. Gegebenenfalls ist eine Beglaubigung der Vollmacht nötig. Ausnahmen: Bestimmte Städte und Gemeinden lassen eine postalische Ummeldung zu. Dafür brauchen Sie das Ummeldeformular und eine Kopie des Ausweises, die Sie per Brief schicken. Bei Ihrem nächsten Behördengang können Sie dann die Anschriftsänderung in Ihrem Personalausweis nachtragen lassen.

Was benötige ich für meine Ummeldung?

Für die Ummeldung brauchen Sie die Personalausweise bzw. Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Oftmals benötigt das Meldeamt auch Ihren neuen Miet- und Kaufvertrag. In den meisten Bundesländern ist die Ummeldung kostenfrei.

Beim Arbeitsamt ummelden

Das Ummelden beim Arbeitsamt ist von großer finanzieller Bedeutung, denn sollten Sie dies vergessen, entfallen wichtige Lohnersatzleistungen.

Was genau macht das Arbeitsamt?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. So erbringt Sie am Arbeitsmarkt Leistungen der Arbeitsförderung sowie –vermittlung, aber auch finanzielle Entgeltleistungen, wie zum Beispiel in Form des Arbeitslosengeldes.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dann müssen Sie der Arbeitsagentur spätestens eine Woche vor Ihrem Umzug Ihre neue Anschrift mitteilen. Hierfür gibt es von der Agentur für Arbeit das Formular “Veränderungsmitteilungen”, welches Sie von Ihrer Agentur bei der Arbeitslosmeldung erhalten bzw. dieses auch vom Arbeitsamt anfordern können.

Warum muss ich mich beim Arbeitsamt ummelden?

Sollte nach Ihrem Umzug eine andere Arbeitsagentur für Sie zuständig sein, müssen Sie sich ebenfalls umgehend bei dieser melden, um auch weiterhin Arbeitslosengeld beziehen zu können. Vergessen Sie jedoch Ihre Ummeldung, kann dies zu einem Entfall Ihrer Lohnersatzleistung führen. Es entfallen in Folge dessen auch Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Zudem ist es sehr wichtig, dass Sie persönlich den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.

Beziehen Sie momentan keine Lohnersatzleistungen, suchen aber dennoch Arbeit, sollten Sie Ihre Anschrift rechtzeitig dem Arbeitsamt mitteilen, somit können die Vermittlungsgebühren nahtlos fortgesetzt werden.


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