Das Beantragen einer Halteverbotszone ist ein wichtiger Schritt bei der Planung eines Umzugs oder anderer Aktivitäten, die temporär mehr Platz auf der Straße benötigen. Was in Bezug auf die Antragstellung, das Aufstellen der Halteverbotsschilder und darüber hinaus zu beachten ist, lesen Sie hier.
- Vorbereitung & zeitlicher Rahmen
- Die Antragstellung der Halteverbotszone
- Das richtige Aufstellen der Schilder
Vorbereitung & zeitlicher Rahmen
Zunächst sollten Sie die örtlichen Vorschriften und Anforderungen für die Beantragung eines Halteverbots recherchieren. Diese können je nach Stadt oder Gemeinde variieren. In der Regel ist die zuständige Behörde die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das Ordnungsamt.
Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen. Die meisten Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 2-3 Wochen vor dem gewünschten Termin einzureichen. In einigen Fällen kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen, daher sollte dies in die Planung einbezogen werden.
Die Antragstellung der Halteverbotszone
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Vor- und Zuname des Antragstellers
- Aktuelle Adresse und ggf. neue Adresse (bei Umzügen)
- Telefonnummer für Rückfragen
- Genaues Datum und Uhrzeit für die Gültigkeit des Halteverbots
- Zweck des Halteverbots (z.B. Umzug, Bauarbeiten)
- Benötigte Länge der Halteverbotszone in Metern
- Art des Halteverbots (einseitig oder beidseitig)
Bei manchen Behörden ist es möglich, den Antrag online zu stellen, während andere ein persönliches Erscheinen erfordern. Die Gebühren für eine Halteverbotszone variieren je nach Stadt und Dauer. In der Regel liegen sie zwischen 30 und 60 Euro für einen Zeitraum von 1-3 Tagen.
Die Genehmigung ist da, was nun? Sobald die Genehmigung erteilt wurde, müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Dies muss in der Regel 72 Stunden vor Beginn der Gültigkeit geschehen, damit andere Verkehrsteilnehmer ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge zu entfernen.
Das richtige Aufstellen der Schilder
Die Schilder müssen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das bedeutet, sie müssen:
- Gut sichtbar sein
- Die genauen Zeitangaben für die Gültigkeit des Halteverbots enthalten
- Sicher und nahezu senkrecht stehen
- Bei Gehwegen mindestens 2 Meter, bei Radwegen 2,20 Meter Abstand vom Boden zur Schildunterkante haben
Auf der Rückseite der Schilder müssen Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers vermerkt sein. In einigen Fällen, wie z.B. in Fußgängerzonen oder bereits bestehenden Halteverbotszonen, kann zudem eine spezielle Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Diese wird in der Regel vom Amt für Recht und Ordnung erteilt.
Als Antragsteller sind Sie für das korrekte Aufstellen und spätere Entfernen der Schilder verantwortlich. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Halteverbotszone nur für den genehmigten Zweck und Zeitraum genutzt wird. Deshalb ist es wichtig, die Schilder nach Ablauf der beantragten Zeit wieder zu entfernen. Sonst drohen Bußgelder.
Selber Schilder aufstellen oder lieber Dienstleister beauftragen?
Bei der Einrichtung einer Halteverbotszone gibt es zwei Möglichkeiten: Selbst die Schilder besorgen und aufstellen oder eine Firma beauftragen. Beides hat hier Vor- und Nachteile.
Selbst aufstellen:
- Kostengünstiger: Sie sparen die Servicegebühren für die Aufstellung.
- Flexibler: Sie können die Schilder jederzeit selbst abholen und aufstellen.
- Mehr Eigenverantwortung: Sie müssen sich um die Genehmigung, das Aufstellen und die Entfernung der Schilder selbst kümmern.
- Zeitaufwändiger: Man muss sich mit den örtlichen Vorschriften vertraut machen und alles selbst organisieren.
Firma beauftragen:
- Bequemer: Der Dienstleister übernimmt den gesamten Prozess von der Beantragung bis zur Entfernung der Schilder.
- Teurer: Zusätzliche Kosten für den Service, oft zwischen 60 und 140 Euro.
- Sicherer: Der Dienstleister trägt die Verantwortung für die korrekte Aufstellung und Einhaltung der Vorschriften. Bei Haftung im Schadensfall sind Privatpersonen dadurch abgesichert.
- Zeitersparnis: Man muss sich nicht selbst um die Details kümmern.
Wichtig zu beachten ist, dass Sie in keinem Fall selbstgebastelte Schilder oder improvisierte Absperrungen verwenden sollten, da dies strafbar ist und als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden (§ 315b Strafgesetzbuch) kann.
Die Wahl zwischen Selbstaufstellung und Beauftragung einer Firma hängt von den persönlichen Präferenzen, dem Budget und der verfügbaren Zeit ab. Wer Kosten sparen möchte und sich die Mühe machen kann, für den ist die Selbstaufstellung eine gute Option. Wer es bequemer haben möchte und bereit ist, dafür zu zahlen, für den sind Dienstleister eine gute Wahl.