Eine Zweitwohnung anmelden: So geht's!

Je nach Lebenssituation kann es sich ergeben, dass eine Zweitwohnung nötig ist - etwa weil ein Arbeitsplatz oder ein Studienplatz weiter entfernt liegt. In einem solchen Fall herrscht manchmal Unsicherheit darüber, was die Meldepflicht des Nebenwohnsitzes betrifft. Lesen Sie hier, was es zu beachten gilt.

Die Anmeldung der Zweitwohnung ist vorgeschrieben

Die Antwort auf die Frage: “Muss ich eine Zweitwohnung anmelden?”, ist immer ein klares “Ja!”. Dafür müssen sich Betroffene an das für die jeweilige Region zuständige Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro wenden. Erfolgt die Meldung nicht oder zu spät, kann im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 1000 Euro erfolgen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In manchen Städten und Bundesländern, wie etwa in Bayern, kann die Anmeldung auch postalisch erfolgen. Hier sollten Sie beim zuständigen Amt nachfragen.

Wer eine Zweitwohnung anmelden muss, sollte nicht zu lange damit warten. Laut Bundesmeldegesetz ist hier eine Frist von bis zu zwei Wochen nach dem erfolgten Umzug vorgesehen. Hier sollten Sie lieber rechtzeitig die Kontaktdaten des zuständigen Amtes in Erfahrung bringen und direkt um einen möglichen Termin bitten.

Auch gut zu wissen: Manche Städte berechnen eine Zweitwohnungssteuer. Diese fällt teilweise sehr unterschiedlich aus. Prüfen Sie vor dem Umzug, ob Ihr Wunschort hier steuerpflichtig ist.

Keine wichtigen Dokumente bei Um- oder Anmeldung vergessen

Stehen Sie durch Ihre Zweitwohnung in der Meldepflicht, müssen Sie den sogenannten Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen erhalten Sie vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro. Dazu müssen Sie außerdem die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Ihren Personalausweis (alternativ: Ihr Reisepass).
  • Eine Vermieterbescheinigung (bei bestehendem Mietverhältnis), in der Ihr Vermieter Einzugsdatum und Adresse der Mietwohnung bestätigt. Damit sollen Scheinanmeldungen vermieden werden.
  • Die Heiratsurkunde bei Eheleuten bzw. die Scheidungspapiere bei Geschiedenen.
  • Eltern müssen zudem die Geburtsurkunde der Kinder beilegen.

Auch wenn Sie zuvor schon einen Zweitwohnsitz besessen haben und die Zweitwohnung jetzt ummelden wollen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden. In der Regel ist die An- bzw. Ummeldung kostenlos. In manchen Fällen kann jedoch eine kleine Gebühr, in Form von bis zu 10 Euro, fällig sein.

Muss ich bei der GEZ die Zweitwohnung anmelden und Gebühren zahlen?

Beim Thema GEZ und Zweitwohnungen herrschte lange Zeit viel Unsicherheit. Inzwischen gibt es durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch Sicherheit. Demnach gilt, dass Sie nicht verpflichtet werden können, für eine Zweitwohnung zusätzliche GEZ-Gebühren zu zahlen. Allerdings müssen Sie selbst den Antrag auf Befreiung stellen. Von selbst erlässt der Beitragsservice keine Zahlungen.

Für den Antrag auf Befreiung benötigen Sie: Ihre GEZ-Beitragsnummer (entnehmbar von Kontoauszügen oder über Anfrage direkt beim Beitragsservice) und eine offiziellen Nachweis für Ihren Zweitwohnsitz. Das kann ein Zweitwohnungssteuerbescheid sein oder einfach eine Meldebescheinigung für beide Wohnsitze. Sie müssen also Ihre Zweitwohnung ordnungsgemäß anmelden, bevor Sie den Befreiungsantrag bezüglich der GEZ-Gebühren stellen können.

(Aktualisiert: Juni 2024)


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