3 Wohn- und Geschäftshäuser in 90443 Nürnberg-Gostenhof,
zwei Häuser aus dem Baujahr 1900, ein Haus Baujahr ca. 1958 (Wiederaufbau),
30 Wohneinheiten (mit 21 Balkonen zum Innenhof und 1 Dachterrasse) und 2 Läden
im Erdgeschoss;
Mieteingang: 368.500,- € ab 1.12.2024 bei Vollvermietung
80 % Wohnen und 20 % Gewerbe
Endenergiebedarf Haus I:
108 (kWh/(m²*a))
Ausgestellt: 20.12.2018 bis- 19.12.2028
Energieträger: Fernwärme Zentralheizung
Baujahr 1900
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Endenergiebedarf Haus II:
101 (kWh/(m² *a))
Ausgestellt: 20.12.2018 bis- 19.12.2028
Energieträger: Erdgas Etagenheizung
Baujahr 1900
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Endenergiebedarf Haus III
129 (kWh/(m² * a))
Ausgestellt: 20.12.2018 bis- 19.12.2028
Energieträger: Fernwärme Zentralheizung
Baujahr 1958
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90443 Nürnberg-Gostenhof, direkte Nähe zum Plärrer und zur Fußgängerzone (Innenstadt), U-Bahnanschluß, zum Bahnhof sind es 15 Geh-Minuten oder 1 U-Bahn-Station, der nächste Auto-Bahn-Anschluß ist 10 Fahrminuten entfernt, sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in 500 m erreichbar, beliebte Wohnlage mit Restaurants und Cafe´s, Ärzten, Apotheke, Banken, Kitas und Schulen;
Zu dem Nürnberger Flughafen sind es 20 Fahr-Minuten.
Maklerprovision
3,57 % aus dem Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind bei Abschluss eines notariellen Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande.
Wir weisen darauf hin, dass das Ihnen vorliegende Angebot nur für Sie bestimmt und vertraulich zu behandeln ist.
Besichtigungstermine
Zur Vereinbarung für einen Besichtigungstermin senden Sie uns bitte das ausgefüllte Kontaktformular, wir setzten uns dann zeitnah mit ihnen in Verbindung.
Haftung/Gewähr
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer
stammen und ohne Gewähr sind. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt dem Käufer
die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf
deren Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangaben sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Geldwäschegesetz
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Fa. Immobilien Ina Bauer nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: Etagenheizung