Das Baugrundstück befindet sich im Gewerbegebiet des Flugplatzes Hungriger Wolf in der Gemeinde Hohenlockstedt und verfügt über eine Größe von ca. 12.398 m². Bebaubar ist das Grundstück nach dem Bebauungsplan Nr. 24 von Hohenlockstedt.
In dem Gewerbegebiet sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhallen, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude, sowie Einzelhandelsbetriebe bis 300 m² Verkaufsfläche, wenn sie in einem räumlich-funktionalem Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen und nicht mit Waren und Gütern des täglichen Bedarfs handeln, zulässig.
Es sind Gebäudelängen über 50m zulässig.
Es können Wohnungen für Betriebsleiter und Betriebsinhaber zugelassen werden.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hohenlockstedt.
- Gewerbegebiet: GE2
- Grundflächenzahl: 0,8
- max. Gebäudehöhe: 16m
- abweichende Bauweise: a
Das angebotene Grundstück befindet sich im Gewerbegebiet Hungriger Wolf und Nahe dem ehemaligen Heeresflugplatz in der Gemeinde Hohenlockstedt. Ca. 2004 wurde der Flugplatz für die militärische Nutzung aufgegeben. Aktuell wird der Flugplatz nur für zivile Zwecke genutzt als Spot für Fallschirmspringer und Sportflugzeuge. Der übrige Bereich wird gewerblich genutzt für Betriebe aller Art.
Die Bundestraße B77 schafft eine sehr gute Anbindung nach Rendsburg oder Itzehoe. Die Autobahn A23 befindet sich in ca. 8 km Entfernung.
Sonstiges
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Stichworte
GRZ: 0,8