Das Grundstück kann gemäß § 34 Baugesetzbuch bebaut werden - das bedeutet: gemäß umliegender Bebauung. Diese wäre mit dem Bauamt abzustimmen.
Die Trauf- und Firsthöhen müssen entsprechend eingehalten werden, die Bebauung ist sehr vielfältig.
Der hintere Grundstücksbereich darf aller Voraussicht nach weiterhin nicht bebaut werden.
Von der linken Grundstücksgrenze muß bei einer Neubebauung ein Abstand von mindestens 1,50 m von den Baumtraufen des Knicks gehalten werden. Man könnte aber die Altsubstanz mit Bestandsschutz weiter nutzen und ausbauen.
Das Grundstück ist bebaut mit zwei kleinen Einfamilienhäusern.
Auf dem hinteren Grundstück befinden sich Garagen und Schuppen.
Gelegen im beliebten Norderstedter Stadtteil Garstedt.
Das EKZ „Herold-Center“ mit einem Ärztehaus und einem bunten Mix an Einzelhandels-geschäften ist schnell erreichbar. Die U1 sowie der Busbahnhof „Garstedt“ ist fußläufig erreichbar und verbindet Pendler mit Pinneberg, Norderstedt-Mitte und Hamburg. Schulen, Kindergärten und Sportstätten sind ebenfalls fußläufig zu erreichen. Die BAB 7/Auffahrt Schnelsen-Nord (ca. 9 Min.), der Hamburg Airport (ca. 14 Min.) und die Hamburger City (ca. 30 Min.) sind bestens erreichbar. Norderstedt hat viel zu bieten: Viele Grün- und Parkanlagen, das Erlebnisbad Arriba und weitere Freizeitgestaltungs- und Erholungsmöglichkeiten, u. a. in Norderstedt-Mitte mit Kino, verschiedenen Restaurants und der „TriBühne“ mit seinem breiten Angebot an Kulturveranstaltungen.
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