EIN BAUGRUNDSTÜCK IN EINER DER ALLERSCHÖNSTEN WOHNLAGEN OBERHALB DES ORTSKERNS, DIE VOLKSDORF ZU BIETEN HAT. IDEAL FÜR EINE HOCHWERTIGE ZWEIGESCHOSSIGE BEBAUUNG.
Das 993 m² große Grundstück verfügt über eine großzügige Breite von etwa 22,5 m und eine Tiefe von etwa 44 m.
Bebauungsmöglichkeiten:
Unverbindliche Auskunft: Gemäß Bebauungsplan Volksdorf der Stadt Hamburg, ist folgende Bebauung auf dem Grundstück möglich:
Reines Wohngebiet WR-II-O, 200 m² bebaubare Grundfläche. Zulässig ist ein Baukörper mit zwei Vollgeschossen zzgl. ausgebautem Dachgeschoss oder Staffelgeschoss. Das Grundstück befindet sich in einem Erhaltungsbereich. Die Details zur Neubebauung sind mit dem Bauamt abzustimmen.
Das Grundstück eignet sich hervorragend zur Bebauung mit einer hochwertigen Villa oder einem Doppelhaus.
Altbausubstanz:
Auf dem Grundstück befindet sich noch ein älteres Einfamilienhaus. Der Abriss des Hauses wurde bereits per Vorbescheid abgeklärt und wird in Kürze umgesetzt. Der Käufer braucht sich darum nicht zu kümmern.
Energieinformationen:
Bedarfsausweis: Endenergiebedarf: 346,5 kWh/(m²·a); Wesentlicher
Energieträger: Öl; Baujahr Gebäude 1934, Baujahr Wärmeerzeuger: 1990; H.
Hinweis:
Das Grundstück darf nicht betreten werden. Wir bitten um eine Terminabsprache!
Hinweis für Bauträger:
Bauträger sind ohne ausdrückliche Genehmigung von unserer Seite nicht
befugt, dieses Grundstück Dritten anzubieten oder es zu bewerben.
Das Objekt befindet sich in Volksdorf, einer bevorzugten Hamburger Wohnlage, deren Charakter durch alten Baumbestand, große Waldflächen und einen stilvollen Ortskern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten geprägt wird. Das Baugrundstück liegt in einer alten Wohnstraße in dem Wohngebiet zwischen der Eulenkrugstraße und dem Volksdorfer Wald. Sämtliche Schulen, Ortskern mit U-Bahn und der Volksdorfer Wald sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. In der Nachbarschaft reizvolle Häuser und Villen. Sehr ruhige und bevorzugte Wohnlage.
Sonstiges
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Courtage / Nebenkosten:
Der Käufer bezahlt im Erfolgsfall eine Käufer - Courtage in Höhe von 3,125 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis. Die Käufer - Courtage ist verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler schließt mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab (§ 656c BGB).
Hinweis:
Alle Objekteinzelheiten erfolgen nach Angaben des Grundeigentümers und / oder von Dritten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen.
Gern übersenden wir Ihnen weitergehende Unterlagen mit Grundrissen, die wir aus Diskretionsgründen nicht im Internet veröffentlichen. Dafür benötigen wir folgende Informationen: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse. Selbstverständlich werden wir diese Daten absolut vertraulich behandeln. Unsere umfangreiche Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage. Für Fragen stehen wir Ihnen gern auch jederzeit telefonisch zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Immobilien!