Brück Immobilien - Zur Kapitalanlage - Gewerbliche Ladenfläche - Erbbau

82008 Unterhaching

119.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
32,5 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
82008 Unterhaching
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Zimmer
2
Büroflächen
32,5 m2
Immobilienwert
Online-ID
9d58293b-eac9-40d4-b5cc-03a4d5938bab
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
119.000,00 €
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
(inkl. Warmwasser)
Gültig bis
2029-09-30
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Wärmewert
112.1 kWhm2a
Baujahr
1969
Baujahr laut Energieausweis
2009

Zum Verkauf steht eine gewerbliche Ladenfläche im Erbbaurecht. Die helle Ladeneinheit besticht durch ihre großen Schaufenster und verfügt über eine Toilette sowie eine Teeküche. Das Erbbaurecht endet im Jahre 2044. Endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf/Heimfall so hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des gemeinen Wertes des Erbbaurechtes zum Zeitpunkt der Geltendmachung, zu vergüten. Der monatliche Erbbauzins beträgt ca. EUR 36,36. Das Gewerbe ist für mtl. EUR 650,-- + EUR 250,-- Nebenkosten auf unbestimmte Zeit vermietet.

Lage

Die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus-Linie Nr. 214+220 zur S-Bahn S3 Unterhaching) sowie die Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in der Umgebung.

Sonstiges

Hinweise Die Objektangaben sind unverbindlich und beruhen auf Angaben des Verkäufers. Die Vermittlung, bzw. der Nachweis des Objektes ist provisionspflichtig. Die zu zahlende Provision beträgt für den Käufer 1,9 % inkl. gesetzl. MwSt. aus dem Kaufpreis, fällig und zahlbar bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei direkten Verhandlungen ist stets auf uns Bezug zu nehmen. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz in Höhe der vorgenannten Provision. Zwischenverkauf, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Besichtigung nach Terminvereinbarung