Exklusives LOFT - Reihenhaus im historischem Bahnhof - KFW FÖRDERUNG MÖGLICH

48565 Steinfurt

492.000,00 €
Kaufpreis
3
Zimmer
123,34 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
48565 Steinfurt
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Einfamilienhaus, Haus
Zimmer
3
Grundstück
195 m2
Wohnfläche
123,34 m2
Zustand
vollsaniert
Immobilienwert
Online-ID
9d6b9f2b-b8be-4e0a-a06a-1c6a595deea4
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
492.000,00 €
provisionsfrei
Fußbodenheizung
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
16.9 kWhm2a
Gültig bis
2032-03-01
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
2023
Baujahr laut Energieausweis
2023
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Hier im historischem Bahnhof in der ehemaligen Güterabfertigung von Steinfurt-Borghorst entstehen 6 exklusive Reihenhäuser im Loft-Style.
Dem Bahnhof soll eine neue Nutzung zugeführt werden. Eine umfassende Sanierung sowie eine ausgewogene Umplanung der Innenflächen ist hier vorgesehen.

Die östlich angrenzende fühere Güterabfertigung, mit ihrer industriell anmutenden Atmosphäre werden zu "eigenwilligen" Lofts umgebaut.

Es besteht auch die Möglichkeit zu einer gewerblichen Nutzung (Arztpraxis, Büro etc.)

Ausstattung

LOFT 1:

3 Zimmer auf ca. 123m²
1 Bad mit Dusche und WC
1 Gäste WC
1 Hauswirtschaftsraum

Nutzfläche im Keller ca. 74,34m²

Kaufpreis: 492.000 Euro

Lage

Im Zentrum von Steinfurt-Borghorst

Sonstiges

Sonstiges Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Nutzfläche: 74,34 m², Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1