Eines der letzten großen innerstädtischen Grundstücke im Stadtgebiet von Zwickau, welches Potenzial zur Entwicklung als Gewerbe- oder Dienstleistungsstandort bietet. Hier sollen nach dem Abbruch der Industriebrache ansprechende und städtebaulich aufwertende Nutzungen angesiedelt werden. Hierzu ist der Bau einer Erschließungsstraße durch das Grundstück, mit Anbindung an die beiden Straßen Güterbahnhof- und Industrierandstraße, vorgesehen. Verkauft werden Teilflächen ab 4.500 m² aus dem ca. 23.800 m² großen Gesamtgrundstück. Möglich ist ebenso eine Bebauung nach Baubeschreibung der Interessenten. Diese Bebauung ist abhängig vom Abschluss eines langfristigen Mietvertrages sowie von der Bonität und dem Konzept des Nutzers.
Das Gewerbegrundstück liegt gut sichtbar und zentral gelegen an der Kopernikusstraße, welche die Marienthaler und Reichenbacher Straße verbindet. Perspektivisch ist der weitere Ausbau der Kopernikusstraße als Tangente vorgesehen, wodurch der Hauptbahnhof und die Bahnhofsvorstadt besser angebunden werden und dadurch zukünftig die Fahrzeugfrequenzen, ebenso die Attraktivität des Standortes weiter erhöht. Das Grundstück selber liegt an der Kopernikusstraße zwischen der „Güterbahnhofstraße“ und „Industrierandstraße“.
Verkehrliche Anbindung Zwickau liegt verkehrsgünstig zwischen den Bundesautobahnen A 4 im Norden und A 72 im Süden, zusätzlich verlaufen die Bundesstraßen B 93, B 173 und B 175 durch die Stadt. Die Kopernikusstraße verbindet die beiden naheliegenden Bundesstraßen B 173 und B175. Beide Ausfallstraßen sind an der Stadtgrenze an die S 293 angeschlossen, einer Schnellstraße / Ortsumgehung mit Anbindung an die A 72 - Anschlussstelle Zwickau West. Darüber hinaus liegt das Grundstück in fußläufiger Nähe zum Hauptbahnhof, dieser ist angebunden an die S- Bahn Mitteldeutschland sowie die Sachsen - Franken-Magistrale. Nutzungen Mögliche und bevorzugte Nutzungen wären: Hotelbetriebe, Schulungscenter, Handelsnutzer, Dienstleister, Medizinische Nutzung, Gewerbebetriebe oder Produktionsstätten. Bebaubarkeit Laut Einstufung des Stadtplanungsamtes (Gebietseinstufung MI / GE) können Vorhaben nach §34 BauGB genehmigt werden. Abhängig von Nutzung/ Größe ist ggfls. ein Planverfahren notwendig, welches wir auch in Abstimmung durchführen / betreiben. Besichtigungstermine Das Grundstück ist nicht öffentlich zugänglich, eine Besichtigung kann nach Terminvereinbarung durchgeführt werden. Besichtigungen nach Terminabsprache unter Tel.: 0371/367100 oder per E-Mail an: [email protected]