Die Gewerbeeinheit befindet sich im EG. Die Einheit zeichnet sich durch ausgesprochen große und helle Räume aus. Die Raumaufteilungsmöglichkeit ist sehr flexibel.
Eine Umnutzung in Wohnraum ist möglich. Die Fläche eignet sich besonders für eine größere Familie sowie für altersgerechte oder behindertengerechte Wohnungen, für eine Arztpraxis oder Architekturbüro.
1A-Lage
Das Wohn- u. Geschäftshaus in der sich die Gewerbeeinheit befindet, ist ein Eckhaus an einer Verkehrberuhigtenzone und an einer frisch sanierten 30 km/h Zone im Stadtzentrum von Calbe. Das Haus befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite zur Saale (jedoch Hochwassersicher). Das Objekt steht unter Denkmalschutz (Straßenansicht).
Die Stadt Calbe (Saale) ist eine Kleinstadt mit ca. 10.000 Einwohnern und befindet sich unweit der Landeshauptstadt Magdeburg (30 km Entfernung). Sie liegt in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A14, wodurch die Landeshauptstadt Magdeburg und der Flughafen Halle/Leipzig (90 km Entfernung) zügig erreichbar sind.
Besichtigungstermine
Nähere Informationen zum Verkauf und Besichtigungsterminen erhalten Sie von Frau Sabrowski 0157-35380847.
Zum Haus
Das Haus befindet sich in einem gepflegten Zustand. Das gesamte Haus wurde von 1997-2003 saniert.
Bei der Sanierung der Straße (Neustadt) im Jahr 2017 wurde die Regeneinläufe erneuert.
Das Flachdach wurde im Juni 2018 komplett erneuert.
Die Hauseingangstür wurde im Juli 2018 komplett aufgearbeitet und eine neue Briefkastenanlage angebracht.
Erhöhte Absetzungen §§ 7h, 7i
Mit den §§ 7h, 7i EStG sollte die Fortführung und Verstärkung der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen verfolgt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 7h EStG) sowie an Baudenkmalen (§ 7i EStG), wenn das Gebäude bzw. das Baudenkmal der Erzielung von Einkünften dient. Der Neubau oder der Wiederaufbau von Gebäuden sind nicht begünstigt. Führen Baumaßnahmen an nach §§ 7h oder 7i EStG begünstigten Objekten zu Erhaltungsaufwand, ist eine gleichmäßige Verteilung dieses Erhaltungsaufwands auf 2 bis 5 Jahre möglich (§§ 11a, 11b EStG).
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 7h und 7i EStG sowie in den §§ 11a und 11b EStG. Hinweise enthalten H 7h und H 7i EStH.
Stichworte
Zustand: entkernt, Rohbau
Sonstiges: frei werdend