Das verfahrensgegenständliche Flurstück befindet sich direkt angrenzend an die Flurstücke, die in den Verfahren 252 K 8/23 und 525 K 12/23 zur Versteigerung kommen. Es liegt im Westen der Stadt Dresden in einem landwirtschaftlich genutzten Umfeld. Auf dem Flurstück lasten weder Baulasten noch ist ein Altlastenverdacht aktenkundig. Laut Flächennutzungsplan ist es als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es ist unbebaut und unerschlossen.
Lt. Stadtverwaltung Dresden liegt das Flurstück in einem Lebensraumtyp. Diese Einordnung fand bei der Verkehrswertermittlung bereits Berücksichtigung.
Im Grundbuch ist noch ein Trinkwasserleitungsrecht zu Lasten des Flurstücks 73 eingetragen. Gemäß Neuvermessung ist die belastete Fläche jedoch dem Flurstück 73/2 nicht zuzuordnen, so dass keine Wertbeeinflussung gegeben ist.
- unbebautes Flurstück
- keine Belastungen gemäß Baulastenverzeichnis
- keine Altlastenverdachtsflächen
- keine grundbuchlichen Belastungen
Pennrich ist ein Ortsteil von Dresden westlich des Stadtzentrums und gehört zur Ortschaft Gompitz. Südlich der Bundesautobahn A17 gelegen befinden sich die Flurstücke in einem landwirtschaftlich genutzten Umfeld. Aussagen zur Zuwegung können nicht getroffen werden. Die B 173 ist in ca. 1 km erreichbar, die Anschlussstelle der A 17 in Gorbitz ist in 4 km erreichbar.
Sonstiges
Der Erwerb der benannten Immobilie ist nur im Wege des Mitbietens in der Zwangsversteigerung möglich. Bei dem in den Objektdaten (oben) als Kaufpreis bezeichneten Betrag handelt es sich wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens tatsächlich um den Zuschlagswert (und nicht um einen Kaufpreis). Zu welchem Wert tatsächlich ein Zuschlag ergehen wird, ist derzeit ungewiss. Die Grundschuldgläubigerin hat zunächst unverbindlich erklärt, dass sie ab einem Gebot in Höhe des genannten, möglichen Zuschlagswertes den Zuschlag erteilen lassen würde. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich den Zuschlag zu erhalten, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
Alle Angaben in diesem Exposé (Objektbeschreibung, Abmessungen, Preisangaben etc.) beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Die DKB Grund GmbH überprüfte diese Angaben lediglich auf Plausibilität und übernimmt hierfür keine weitergehende Haftung.
Die DKB Grund haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKB Grund nur bei Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Maklervertrages ergeben; in diesem Fall ist die Haftung der DKB Grund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde. Soweit die Schadensersatzhaftung der DKB Grund gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.
Stichworte
Bundesland: Sachsen