Rarität: Objekt mit stadthistorischer Bedeutung zum Entwickeln

85354 Freising

Kauf:
Preis auf Anfrage
408 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
85354 Freising
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
212 m2
Wohnfläche
408 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
c10ebdf2-2390-403c-8ff2-611e786f005e
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Baujahr
1844

- Es handelt sich hier um ein ehemals gewerblich genutztes Gebäudeensemble im Oberzentrum/historischen Stadtzentrum von Freising, ca. 30 km außerhalb Münchens.
- hervorragende Verkehrsanbindung und Infrastruktur
- Das Objekt befindet sich inmitten des historischen Stadtzentrums.
- Umgebungsbebauung entsprechend kleine Mehrfamilien- und Bürgerhäuser

- Ehemaliges Stadtbrunnenhaus, nach 1888 städtisches Eichamt
- Denkmalschutzobjekt
- Klassizisierend gestalteter, massiver Turmbau, teilweise auf einer Brücke über der Moosach errichtet.
- Südlich zweigeschossiger Anbau, beide mit flachem Walmdach, an der Stelle eines Vorgängerbaus 1844 von Carl Klumpp neu errichtet, nördlich ebenfalls zweigeschossiger, schlauchartiger Anbau.
- Im Inneren herrscht ein zweckmäßig industrielles Erscheinungsbild vor.
- Das Objekt diente in den letzten Jahren seiner aktiven Nutzung als Reinigung, nach wie vor befinden sich Inventar aus dieser Zeit im Gebäude, des Weiteren besteht absoluter Kernsanierungsbedarf.
- Auf dem Grundstück, mit dem Haus verbunden, befindet sich eine Grundwasserstrippanlage zur Befreiung des Grundwassers von CKW, Teile der Anlage sind fest im Haus verbaut.

Hinweise:

- Energieausweis: nicht vorgeschrieben
- Die aus wasserwirtschaftlicher Sicht zwingend umzusetzende Altlastensanierung wird zeitnah durch das Landratsamt Freising durchgeführt.
- Diese Maßnahmen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf einen Eigentümerwechsel.
- Der Verkauf findet im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt, ein schriftliches Kaufangebot ist erforderlich. Angebote bedürfen der Zustimmung des Insolvenzverwalters sowie der Grundpfandgläubiger.

Sonstiges

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Bei Angeboten aus Insolvenzen oder Bankenverwertungen bedürfen diese der Zustimmung des Insolvenzverwalters oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.

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