Solides Wohn-Geschäftshaus in Stolberg

52222 Stolberg

479.000,00 €
Kaufpreis
600 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
52222 Stolberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Gesamtfläche
600 m2
Grundstück
550 m2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
1b65fa01-b38a-4b20-bfb7-72aceca80a12
Kauf­preis
479.000,00 €
Altbau
Parkmöglichkeit
Garage
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Baujahr
1908
Kfz-Stellplatz
4
Parkmöglichkeiten insgesamt
4

Um das Jahr 1908 wurde dieses solide Wohn- und Geschäftshaus mit einem Runderker und einer ansprechenden Stuckfassade im Jugendstil auf einem ca. 550 m² großen Grundstück und mit einer Wohn- und Nutzfläche von ca. 600 m² errichtet. Das viergeschossige Wohnhaus ist voll unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Immobilie steht unter Denkmalschutz.

Das gepflegte Gebäude wurde mehrfach umgebaut und modernisiert. Die Fenster wurden erneuert und sind mit Isolierglas und Kunststoffrahmen ausgestattet. Aus Gründen des Denkmalschutzes wurden die Fenster auf der Straßenseite mit lackiertem Holz und schicken Sprossen versehen. Charakteristisch für dieses Baujahr sind die hohen Decken, die ein angenehmes Wohngefühl schaffen. Vier Garagen am Ende des Grundstücks gehören zur Immobilie und sind von der parallelen Straße befahrbar.

In dem Gebäude befinden sich vier abgeschlossene Wohneinheiten. Im Erdgeschoss gibt es eine vermietete Gewerbeeinheit sowie eine weitere Gewerbeeinheit, die jedoch noch hergerichtet werden muss. Vom Hausflur und der Eingangsdiele mit dem breiten Treppenhaus erreicht man bequem die vier Wohnungen.

Die vordere Gewerbeeinheit auf der Straßenseite im Erdgeschoss verfügt über etwa 100 m² und wird aktuell von einem Steuerbüro angemietet. Diese Räume wurden 2023 nach der Flut komplett modernisiert und präsentieren sich modern, hell und freundlich. Die Kaltmiete für diese Räume beträgt 588 € pro Monat.

Im hinteren Bereich des Erdgeschosses gibt es eine weitere Gewerbeeinheit mit etwa 75 m². Diese Räume befinden sich jedoch aufgrund der Flut in einem sanierungsbedürftigen Zustand und müssen vor der Vermietung wieder hergerichtet werden.

Die Wohnung im ersten Obergeschoss ist aktuell bezugsfrei und kann sofort vermietet werden. Eine marktübliche Miete liegt bei 660-700 € pro Monat. Die Wohnung bietet drei geräumige Zimmer sowie Küche, Diele, Bad und Gäste-WC. Als besonderes Highlight verfügt sie über eine Dachterrasse in Südwestlage, die direkt von der großzügigen, hellen Küche aus erreichbar ist. Die Wohnfläche beträgt ca. 120 m².

Die Wohnung im zweiten Obergeschoss ist vermietet und besitzt einen ähnlichen Grundriss wie das erste Obergeschoss. Der einzige Unterschied ist, dass es hier einen Balkon statt einer Dachterrasse gibt. Der Balkon bietet einen schönen Ausblick in angenehmer Südwestlage. Auch hier beträgt die Wohnfläche ca. 120 m². Die Mieteinnahmen betragen ca. 580 € pro Monat.

Die Räumlichkeiten im dritten Obergeschoss des Gebäudes sind ebenfalls gut vermietet. Über eine großzügige Eingangsdiele erreicht man zwei geräumige Schlafzimmer, das helle Wohnzimmer, das Gäste-WC und eine Wohnküche. Hier beträgt die Wohnfläche ca. 110 m². Diese Wohnung ist ebenso wie die im 1. und 2. Obergeschoss geschnitten, jedoch gibt es leichte Dachschrägen, weshalb die Wohnfläche etwas geringer ist. Die Mieteinnahme beträgt monatlich ca. 578 €.

Die Wohnung im Dachgeschoss mit etwa 65 m² Fläche steht aktuell leer. Eine marktübliche Miete für diese Räume beträgt ca. 385-410 €. Sie teilt sich auf in einen großen Wohn- und Essraum mit offener Küche, ein Bad mit Dusche, Waschbecken und WC sowie ein Schlafzimmer und ein kleines Gästezimmer.

Für den Ausbau des Dachgeschosses wurde 2002 ein Antrag zur Nutzungsänderung bei der Stadt gestellt, der von der Stadt Stolberg genehmigt wurde. Der Ausbau erfolgte jedoch teilweise ohne Berücksichtigung von Brandschutzmaßnahmen und ohne den zweiten Rettungsweg.

Die Büro-Gewerbeeinheit und die Wohnung im 1. Obergeschoss werden über eine Zentralheizung mit Warmwasserbereitung beheizt. Die übrigen Wohnungen verfügen über Etagenheizungen mit Warmwassererhitzern.

Die Gesamtmieteinnahmen betragen bei Vollvermietung etwa 2.790 € monatlich und 33.500 € im Jahr, ohne die hintere Gewerbeeinheit.

Der Kaufpreis für diese Immobilie beträgt 479.000 €.

Lage

Die im Dreiländereck von Deutschland, Belgien und den Niederlanden gelegene Stadt zählt fast 60.000 Einwohner in 16 Stadtteilen. Am Rande der Nordeifel gelegen, bietet sie ihren Gästen und Bürgern eine reizvolle Mischung aus historischen Bau- und Industriedenkmälern, erholsamen Naturlandschaften, kulturellen und sportlichen Angeboten und moderner Wohnqualität.
Die Kupferstadt Stolberg ist eine Stadt mit fast 900jähriger Geschichte. Auf das 12. Jahrhundert geht auch die Gründung der Burg zurück, die auf Kalkfelsen hoch über der Stadt erbaut wurde und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach ihr Äußeres verändert hat. Sie ist das sichtbare Wahrzeichen der Stadt.
Stolberg wird seit Jahrhunderten als Kupferstadt bezeichnet. Was Stolberg in historischer Zeit besonders machte, war jedoch nicht das Kupfer, von dem es keine geologischen Vorkommen gibt, sondern Galmei. Galmei wurde zusammen mit Kupfer zu Messing verarbeitet, durch das Stolberg einstmals weltbekannt war.

Sonstiges

Sonstiges Geschäfts- und Provisionsbedingungen:

1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.

3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.

5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.

6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.

8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.

9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.

10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.

11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.

12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg Stichworte Gesamtfläche: 600,00 m², vermietbare Fläche: 600,00 m², Anzahl der Wohneinheiten: 4, Anzahl der Gewerbeeinheiten: 2, 4 Etagen