Provision für Käufer
2,08
Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags zu vorgenanntem Objekt ist eine Käuferprovision i. H. v. 2,08 % inkl. 19 % gesetzl. MwSt. aus dem notariell verbrieften Kaufpreis fällig. Im Anwendungsbereich der §§ 656 a ff. BGB ist die Höhe der Käuferprovision jedoch begrenzt durch die vom Verkäufer zu leistende Provision. Die Entrichtung der Provision wird im Kaufvertrag geregelt.