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Lage:
•Bückeburg OT Rusbend
•Ortsteil der 7 km entfernten Stadt Bückeburg
•Rusbend liegt am Südrand des Schaumburger Walde
•Der Mittellandkanal teilt den Ort in einen südlichen und einen nördlichen Teil
•Stadthagen ca. 10 km
•Rinteln ca. 19 km
•Bad Oeyenhausen ca. 30 km
Zweifamilienhaus mit Garage
Allgemein:
•Bückeburg OT Rusbend
•Grundbuch von Rusbend Blatt 149, lfd. Nr. 1
•Gemarkung Rusbend Flur 5, Flurstück 7 mit 1.250 m²
•eingeschossiges Zweifamilienhaus Baujahr ca. 1938
•Neubau eines Siedlungshauses ca. 1938 gemäß Bauakte
•Baugenehmigung vom 27.12.1938
•rd. 196,23 m² Wohnfläche
•rd. 90,43 m² im Erdgeschoss
•rd. 105,80 m² im Dachgeschoss und Spitzboden
•Garage
•weitere Nebengebäuden: Gartengerätehäuser, Abstellräume etc.
•unterkellert
•der ehemalige Stallanbau ist nicht unterkellert
•Dachgeschoss / Teilbereich des Spitzbodens ist zu Wohnzwecken ausgebaut
•Eine Baugenehmigung für den Ausbau des Spitzbodens liegt nicht vor. Der Ausbau ist nicht genehmigungsfrei gem. § 69 NBauO, ist aber nach Einschätzung des Sachverständigen genehmigungsfähig
Infrastruktur vor Ort:
•evangelischen Kindergarten
•Grundschule
•weiterführenden Schulformen in Bückeburg
•Geschäfte des täglichen Bedarfs in Bückeburg
Anbindung:
•Bundesstraße B65
•A2 Anschlussstelle Bad Eilsen ca. 12 km
•Regionalbahnhof in Minden
•Flughafen Hannover
•öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) in fußläufiger Entfernung
Rechtliches:
•Laut Grundbuchauszug vom 14.07.2023 bestehen in Abteilung II des Grundbuchs von Rusbend, Blatt 149 keine Eintragungen
•in kein Bodenordnungsverfahren einbezogen
•sonstige nicht eingetragene Lasten und (z. B. begünstigende) Rechte, besondere Wohnungs- und Mietbindungen sowie Verunreinigungen (z. B. Altlasten) sind nach vorliegenden Informationen nicht vorhanden
•Altlastenverzeichnis wurde nicht eingesehen
•Baulastenverzeichnis keine Baulasten i.S.d. § 81 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) eingetragen
•Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden
•Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen
•Unterlagen zu Baugenehmigungen liegen nur sporadisch vor
•Unterlagen zu Baugenehmigungen der Nebengebäude fehlen
•Baureifes Land. Für das Grundstück besteht nach § 34 BauGB ein jederzeit durchsetzbarer Anspruch auf (Wieder-) Bebauung
•Das Grundstück ist bezogen auf die vorhandene Erschließung abgabenfrei
Besichtigungstermine
Termine nach Vereinbarung
Stichworte
Zustand: renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig