Heizpflicht des Vermieters

Als Vermieter gilt es, einigen Pflichten nachzukommen. Auch die Erhaltung gewisser Temperaturen in den Wohnräumen zählt dazu. Wie die Heizpflicht für Vermieter aussieht und zu welchen Zeiten Ausnahmen gelten, lesen Sie hier.

Wie sieht die Heizpflicht des Vermieters aus?

Wo es keine direkte Heizpflicht für Mieter gibt, müssen Vermieter in diesem Bereich schon einige Pflichten beachten. So sind sie verantwortlich dafür, dass die Heizungen sowohl in der Heizungssaison sowie auch außerhalb dieser an kalten Tagen funktionsfähig sind. Die Heizperiode selbst ist nicht gesetzlich auf den Tag festgelegt. In der Regel gilt hier jedoch der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April.

In dieser Zeit müssen immer mindestens 20 Grad Celsius den Wohnräumen der Miethäuser herrschen. Kommt der Vermieter hier nicht seiner Pflicht nach, müssen Mieter den Mangel melden, was dann auch eine Pflicht zur Behebung durch den Hausbesitzer nach sich zieht. Erfolgt auch nach Mängelmeldung keine Behebung, können Mieter im Einzelfall durchaus eine Mietminderung vornehmen.

Ausnahmen zur Heizpflicht auf Vermieterseite

Die genannte 20-Grad-Marke sollte in Wohnräumen immer erreichbar sein. Es gibt jedoch auch ein paar Ausnahmefälle, die hier zu beachten sind:

  • In der Nacht: Zwischen 24 und 6 Uhr morgens gilt eine Raumtemperatur von 18 Grad Celsius als akzeptabel. Entsprechend darf die Heizungsanlage hier mit geringerer Leistung arbeiten.
  • Außerhalb der Heizsaison: Wenn, beispielsweise im Sommer, das Wetter schon für eine warme Wohnung sorgt, besteht keine Heizpflicht seitens des Vermieters. Ist es jedoch durch Wettervorhersagen erkennbar, dass durch mehrere kalte Tage hintereinander die Gebäudetemperatur unter die Mindestgrenzen fällt, müssen Vermieter wieder heizen. Sonst kann die Mietsache Schaden nehmen.

Vermieter sollten zudem darauf achten, keine unwirksamen Klauseln in die Mietverträge zu setzen. Spricht ein Vertrag bspw. davon, dass innerhalb der Heizsaison tagsüber eine Temperatur von 18 Grad im Wohnbereich ausreichend ist, dann ist die jeweilige Klausel nicht gültig. Es gelten immer die gesetzlichen Vorgaben.


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