Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Haben Mieter eine neue Traumwohnung gefunden und das Interesse beim potentiellen neuen Vermieter bekundet, kann dieser eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Diese erhält die Mietpartei vom bisherigen bzw. letzten Vermieter. Welche Aussagekraft das Schreiben besitzt, ob die Bescheinigung etwas kostet und welche Pflichten damit einhergehen, lesen Sie hier.

Was sagt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Wer bei einem neuen potentiellen Vermieter Interesse an einer seiner freien Wohnung verdeutlicht, kann durchaus mit einer Forderung nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung konfrontiert werden. Mit einem solchen Nachweis können Mieter belegen, dass Sie Ihrer Pflicht der Mietzahlungen immer nachgekommen sind. Hier geht es also um die Frage der finanziellen Zuverlässigkeit, die vom bisherigen bzw. letzten Vermieter über das Schreiben beantwortet wird.

Vermieter müssen jedoch beachten, dass auch ein solcher Mietzahlungsnachweis nicht immer verlässlich ist. So können etwa Nachforderungen zur Betriebskostenabrechnung dabei oft außen vor gelassen werden. Auch der genaue Zeitraum wird in einem solchen Schreiben nicht immer erwähnt. Da so die Bonität des Mieters oft nicht genau bestimmt wird, hat eine solche Mietfreiheitsbescheinigung auch keine rechtliche Aussagekraft.

Was kostet eigentlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung? Oft wird die Bescheinigung kostenfrei ausgestellt. Vermieter können jedoch eine Gebühr für den entstandenen Aufwand verlangen. Gesetzliche Vorgaben sind hier nicht vorhanden. Beide Seiten können jedoch beim Abschluss eines Mietvertrags darüber verhandeln. Je nach Region sind hier bis zu 50 Euro möglich.

Da die Mietschuldenfreiheitsbestätigung für sich keine genaue Überprüfung der Bonität zulässt, sind Vermieter mit zusätzlichen Prüfschritten gut beraten. So ist es sinnvoll, auf eine Mieterselbstauskunft sowie eine SCHUFA-Auskunft zu bestehen. Letztere darf jedoch erst gefordert werden, nachdem potentielle Mieter ein definitives Interesse an verfügbarer Wohnfläche angemeldet haben.

Das steht in einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung: Eine Vorlage für den Inhalt

Was genau in einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stehen muss, ist nirgendwo festgelegt. Damit das Schreiben zumindest eine gewisse Aussagekraft hat, sollten sich Vermieter an den folgenden Punkten orientieren:

  • Namen & Adresse von Mieter- sowie Vermieterseite (inkl. Telefonnummer des Vermieters für Rückfragen)
  • Die bisherige Dauer des Mietverhältnisses
  • Bestätigung zu vollständigen und fristgerechten Mietzahlungen
  • Bestätigung über das Nichtvorhandensein von Mietschulden bzw. Auskunft über Höhe der Schulden und Rückzahlungsvereinbarungen
  • Details zur Kündigung des Mietverhältnisses (optional)
  • Unterschrift des Vermieters inkl. Datum und Ort

Gibt es Verpflichtungen für Vermieter?

Oft steht die Frage im Raum, ob Vermieter nach einer Anfrage zur Ausstellungen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verpflichtet sind. Hier hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 geurteilt: Diese Pflicht gibt es nicht. Auch müssen keine Gründe für eine Nichtausstellung abgegeben werden (Az: VIII ZR 238/08).

Ein Grund dafür: Gibt es Probleme bei den Mietzahlungen, wollen Vermieter ein solches Schreiben oft nicht unterschreiben, da sonst Fehlverhalten auf der Mieterseite droht. So könnte eine verpflichtende Ausstellung der Bescheinigung dazu führen, dass Mieter nach einem Auszug noch offenen Zahlungen nicht mehr nachkommen. Verhalten sich Wohnungsmieter jedoch vorbildlich, spricht oft nichts gegen die Erstellung des Dokuments.

Entscheiden sich Mieter zur Erstellung der Erklärung, müssen sie sichergehen, dass sie darin keine falschen Angaben machen. Andernfalls machen sie sich schadensersatzpflichtig und können nach § 826 BGB belangt werden.


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