Quelle: www.immowelt.de
3.000.000,00 €
10.200
m2
18055 Rostock
Immobilientyp: Grundstück
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 10.200 m2. Ein städtischer Bebauungsplan liegt vor und zeichnet die Fläche als reines Gewerbegrundstück aus. Laut B-Plan ist eine Grundflächenzahl von 0,8 auf dem Grundstück zulässig. Unter
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Einhaltung der maximalen Gebäudehöhe von 12 Metern, können 3 Vollgeschosse errichtet werden. Die maximale Bruttogrundfläche beträgt 15.500 m2. In dem Gewerbegebiet sind Einzelhandelsnutzungen - mit Ausnahme des produktionsbezogenen und des dienstleistungsbezogenen Einzelhandels - unzulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Als produktions- und dienstleistungsbezogener Einzelhandel ist der Verkauf von Waren an Endverbraucher zu verstehen, der geschäftsergänzend neben dem Hauptgeschäftsbereich - der Produktion, dem Großhandel bzw. der Erbringung von Dienstleistungen - abgewickelt wird und der nach seinem Umfang den Hauptgeschäftsbereich standortbezogen deutlich untergeordnet ist.
Quelle: www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
18055 Rostock
Immobilientyp: Sonstiges
provisionsfrei
massive Lagerhallen, frostsicher, Warmhalle, Betonfußboden staplerfest, Torgröße 4,00m x 4,50m BH, für LKW mit Auflieger Hallengröße 650 - 2600 qm Lagerfläche zuzüglich Grundstück Die Hallen sind zu 60% vermietet ( Handel, Handwerk,
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Wohnmobile, Boote ) Kündigungsfristen 3 Monate
Quelle: www.immobilienscout24.de
Preis auf Anfrage
156.000
m2
18055 Rostock
Immobilientyp: Gewerbegrundstück, Grundstück
Gewerbe kaufen in Rostock-Brinckmansdorf:
Quelle: www.immobilienscout24.de
Preis auf Anfrage
18055 Rostock
Immobilientyp:
Quelle: www.ohne-makler.net
475.500,00 €
4.424,98
m2
Zum Bornkoppelweg, 18055 Roggentin b. Rostock
Immobilientyp: Gewerbegrundstück, Grundstück
Objektbeschreibung:
Exklusives Gewerbegrundstück in 18184 Roggentin b. Rostock
ca. 4.424,98 m²
GRZ 0,8
Attraktive und hochwertige Unternehmensansiedlung im Park ist erwünscht (Büro-, Service-, Produktions- und Lagerflächen)
Zulässig sind:
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Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude Anlagen für sportliche Zwecke
Ausnahmsweise zulässig sind:
- Vergnügungsstätten
- bei entsprechendem Nachweis zur erforderlichen Absicherung des Produktionsablaufes Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
- Anlagen für kirchliche. kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.