Quelle: www.immowelt.de
820.000,00 €
674
m2
88069 Tettnang
Immobilientyp: Grundstück
Baugrundstück für EFH., 2 Doppelhaushälften mit je 2 Wohneinheiten oder bis 6- Familienhaus oder großzügiges Einfamilienhaus. Der Bebauungsplan ist rechtsgültig.
Quelle: www.immobilienscout24.de
820.000,00 €
674
m2
88069 Bodenseekreis
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
522.000,00 €
1.044
m2
88069 Bodenseekreis
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Passende Immobilien in der Umgebung von Tettnang:
Quelle: www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
21.000
m2
88079 Kressbronn am Bodensee
Immobilientyp: Grundstück
Eine Gelegenheit, die sich nur selten bietet. Dieses Angebot, welches seit Jahrzehnten sehr gute Umsätze generiert, steht nun zum Verkauf. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen exklusiven Besichtigungstermin. Vorab die wichtigsten Infos auf
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einen Blick. - Hotel „Dorfkrug“: Das Hotel wurde ca. 1968 in Massivbauweise erstellt. Im Erdgeschoss befindet sich die Gaststube. Die ca. 525 m² verteilen sich auf drei Geschosse und insgesamt 14 Hotel-Doppelzimmer. Im Jahr 2000 wurden die Zimmer umfassend renoviert. Der Dorfkrug wurde an das ehemalige Tennengebäude angebaut. - Gästehaus: Das Gästehaus bietet 4 Hotel-Doppelzimmer, eine Betreiberwohnung, eine Doppel - Garage sowie Wirtschaftsräume im Erdgeschoss. Dies alles verteilt sich auf ca. 355 m², 2-Vollgeschosse zuzüglich nicht ausgebautem Dachspitz. Das Gebäude stammt zum Teil aus dem Jahr 1971 und wurde in der Massiv- sowie Holzbauweise erstellt. Die Bäder wurden ca. 2018 erneuert. - Ferienwohnungen: Das Gebäude wurde ca. 1982 in Massiv
Quelle: www.immowelt.de
490.000,00 €
1.482
m2
88085 Langenargen
Immobilientyp: Grundstück
provisionsfrei
Das ca. 1.482 m² große Grundstück mit abbruchreifen Bestandsobjekt befindet sich in Langenargen-Bierkeller, gegenüber dem aktuell im Bau befindlichen Wohnquartier "NaturElla". Aufgrund der äußerst schlechten Bausubstanz eignet sich das Objekt
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ausschließlich für einen Abriss der Bestandsgebäude und eine anschließende Neubebauung. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Laut Aussage der Gemeinde Langenargen gilt für eine Neubebauung § 34 BauGB. Bitte beachten Sie, dass aufgrund u. a. des einzuhaltenden Grenzabstandes zur Straße sowie des Grundstückszuschnitts nicht die gesamte Fläche als Baulandfläche zu betrachten ist, ein Großteil des Grundstücks also nicht überbaubar ist. Weitere Informationen zu diesem Objekt erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.