2.370.000,00 €
1.285
m2
44787 Bochum
Immobilientyp: Haus
provisionsfrei
unterkellert
Zum Verkauf stehen zwei Wohn- und Geschäftshäuser der Bochumer Innenstadt. Die Grundstücke der Häuser Luisenstr. und Südring treffen sich im Innenhof, welcher als "Luisenhof" mit seiner Gastronomie über die Bochumer Grenzen hinaus bekannt war.
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Diese Kultimmobilie bietet eine gesunde Mischung aus Gewerbe und Wohnen und ist eine fantastische Kapitalanlage. Das Haus Luisenstr. Baujahr 1960 besteht aus einem Ladenlokal und 5 Wohnungen, sowie einer beliebten Gaststätte im Hof, die Größen sind ca. Angaben! Laden 87,37 m² 1.OG 53,52 + 58,78 m², Balkone 2.OG 53,52 + 58,78 m², Balkone 3.OG 112,30 m² , Balkon ab ca. Mai zur Vermietung, jetzt als Leerstand eingerechnet 4.OG 38,10 Lager, 28,3 Lager Gaststätte im Hof ca. 243 m² Nutzfläche Das Haus Südring, Wiederaufbau 1950 besteht aus 1 Ladenlokal, 1 Büro, 2 großen Wohnungen und einem gewerblichen Bereich im Hof, EG "Werkstatt" und 1.OG Notwohnung. Die Maße sind ca. Angaben! Laden 108 m² 1.OG Büro 123 m² 2.OG Wohnen 100 m² 3.OG Wohnen 100 m² Hof W
3.000.000,00 €
44787 Bochum
Immobilientyp: Haus, Mehrfamilienhaus
380.000,00 €
7 Zi.
120
m2
44787 Bochum
Immobilientyp: Haus, Doppelhaushälfte
492.200,00 €
3 Zi.
133
m2
44787 Bochum
Immobilientyp: Bungalow, Haus
Passende Immobilien in der Umgebung von Bochum-Gleisdreieck:
30.000,00 €
1 Zi.
48
m2
44789 Bochum
Immobilientyp: Haus
Es handelt sich um ein einstöckiges Kleingartenhaus aus den 1950er Jahren ohne Keller, mit einer Wohnfläche von 48 m², das auch eine überdachte Terrasse und einen Hühnerstall (15 m²) umfasst. Das Gebäude verfügt außerdem über ein weitgehend
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unbebautes Grundstück. Die Raumaufteilung umfasst eine Küche, ein WC, einen Abstellraum und ein Wohnzimmer im Erdgeschoss.
Das Grundstück grenzt an eine private Kleingartenanlage. Die Gebäude wurden anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes bewertet, aber ihre legalen Status ist nicht geklärt. Eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit der Gebäude steht noch aus, da der Bauantrag unvollständig ist. Im Januar 2015 wurde eine Anordnung zum Abriss des Zauns des Grundstücks erlassen. Es werden noch Erschließungsbeiträge gemäß BauGB erhoben. Es gab einen Tagesbruch auf dem Gelände im Jahr 2020, der mittlerweile verfüllt wurde. Zwei weitere Tagesbrüche aus dem Jahr 2012 wurden damals nicht verfüllt, da sie keine unmittelbare Gefahr darstellten.