Maklerprovision erklärt – wer bezahlt den Makler?

Vermittelt ein Immobilienmakler eine Immobilie, etwa eine Wohnung oder ein Haus, erhält er für seine Tätigkeit eine Provision. In welcher Höhe die Maklerprovision ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und richtet sich etwa prozentual nach dem Wert der vermittelten Immobilie. Dabei ist eine Frage vielen noch immer unklar: Wer bezahlt den Makler, Mieter oder Vermieter bzw. Käufer oder Verkäufer? Essentielle Informationen dazu erhälst du in diesem Beitrag.

Maklergebühren - das Wichtigste zusammengefasst

  • Bei den Maklergebühren oder auch Maklercourtage bzw. Maklerprovision handelt es sich um ein erfolgsabhängiges Honorar, das der Immobilienmakler bei erfolgreichem Kauf- oder Mietabschluss für seine Leistung erhält.
  • Bei der Vermietung von Wohnungen gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen.
  • Auf dem Mietmarkt gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Maklerprovision, jedoch hat sich ein Provisionssatz von zwei Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer etabliert.
  • Die Maklerprovision wird beim gewerblichen Verkauf von Immobilien frei verhandelt, liegt jedoch je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.
  • Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die Neuregelung für den Verkauf von privaten Immobilien.

Was ist die Maklerprovision

Die sogenannte Maklerprovision (oftmals auch als Maklergebühr beziehungsweise Maklercourtage bezeichnet) ist die Entlohnung, die ein beauftragter Immobilienmakler erhält, wenn er ein Objekt (Haus, Wohnung oder auch Grundstück) erfolgreich vermittelt. Bei der Maklercourtage handelt es sich demnach um ein erfolgsabhängiges Honorar, welches entsprechend § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur ausgezahlt wird, wenn z. B.

  1. ein rechtswirksamer Maklervertrag geschlossen wird.
  2. die Leistung des Maklers zu einem wirksamen Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zwischen den Parteien führt.

Wie wird die Höhe der Maklerprovision bestimmt

Wie hoch die Provision ausfällt, die der Makler erhält, ist in Deutschland gesetzlich nicht festgelegt. Theoretisch sind die Maklerkosten also frei verhandelbar. Eingebürgert hat sich jedoch je nach Bundesland und Region eine Preisspanne zwischen drei und etwa sieben Prozent des Wertes der vermittelten Immobilie. Die Gesetzgebung kann zudem Maklergebühren als zu hoch ansehen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt (BGH, Az.: I ZR 5/15). In dem konkreten Fall wurden Maklergebühren von elf Prozent angesichts der ortsüblichen sieben Prozent von den Richtern als zu hoch gerügt. Auf dem Mietmarkt wird meist eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten (entspricht zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer) gezahlt.

Maklergebühren – wer bezahlt den Makler?

Verantwortlich sind Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer – je nachdem, um welchen Immobiliengeschäftsbereich es geht, gibt es unterschiedliche Regelungen, welche Partei die Maklercourtage bezahlen muss.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?

Geht es um die Vermietung von Wohnraum, greift seit Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip. Das Bestellerprinzip besagt, dass der Makler von derjenigen Partei – Mieter oder Vermieter – bezahlt wird, die ihn bestellt hat. Die entscheidende Neuregelung, die sich dadurch für Mieter ergibt: Sie müssen die Leistungen des Maklers ohne Provision erhalten und bei Zustandekommen eines Mietvertrages nicht mehr länger die Maklercourtage zahlen, sofern die Beauftragung des Maklers durch den Vermieter erfolgt ist, was in den häufigsten Konstellationen der Fall ist.

Zwar ist es dem Vermieter erlaubt, die Maklerprovision auf den Mieter umzulegen – etwa in Form von Mieterhöhungen. In diesem Zusammenhang greift jedoch erneut die Mietpreisbremse, die Mieterhöhungen, die zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen, unterbindet.

Wichtig: Darüber hinaus sollten Mieter vorsichtig sein und sich im Zweifelsfall informieren, in welcher Form der Vermieter die Maklercourtage umlegen kann und welche Wege illegal sind. Unzulässig, aber leider nicht selten, sind etwa überhöhte Abschläge für Möbel in einer bereits möblierten Wohnung oder auch sogenannte Vermittlungsverträge, mit deren Unterzeichnung der Mieter die Zahlung der Provision übernimmt. Solche Verträge fungieren dann oft als Druckmittel, die verzweifelte Wohnungssuchende unterschreiben, um sich gegen andere Wohnungsbewerber durchzusetzen.

Maklerprovision beim Hauskauf – gilt auch hier das Bestellerprinzip?

Im Gegensatz zum Mietmarkt gilt das Bestellerprinzip nicht bei Kaufobjekten. Auch für gewerblich genutzte Mietimmobilien gelten die bewährten gesetzlichen Bestimmungen. Das bedeutet: In beiden Fällen bleibt die Aufteilung von Maklergebühren Verhandlungssache. Entscheidend ist dabei auch das Marktumfeld. Besteht mehr Nachfrage als Angebot sind Suchende williger, die Kosten zu übernehmen. Im umgekehrten Fall liegt der Druck eher beim Verkäufer bzw. Vermieter der gewerblichen Immobilie.

Was gilt seit 2021 für private Immobilienkäufe

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses wurde die Maklerprovision bisher grundsätzlich frei zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Jedoch gilt seit 23. Dezember 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das bundesweit neue Regelungen für Käufer und Verkäufer schafft. Das Gesetz gilt allerdings nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt, also das Haus als Eigenheim erwirbt. Bei einem gewerblichen Kauf wird die Maklerprovision weiterhin frei verhandelt.

Grundlegend ändert sich durch die Neuregelung Folgendes:

  • Beauftragt eine Partei (meistens ist es der Verkäufer) den Makler zuerst darf diese lediglich die Hälfte der vorher vereinbarten Maklergebühren auf die jeweils andere Partei abwälzen.
  • Wenn beide Vertragsparteien einen Vertrag mit dem Makler schließen, muss auch von beiden der gleiche Anteil zahlen. Dies wirkt sich auch auf eventuelle Preisnachlässe aus, die der Makler entsprechend beiden Parteien gewähren muss.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern liefert grundlegende Informationen zum betreffenden Thema.

(Aktualisiert: März 2023)

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